116. KAPF-Netzwerkveranstaltung „Neues aus dem Steuerrecht 2026“
Veröffentlicht von KAPF Redaktion in Berichte zur KAPF Veranstaltunegn · Donnerstag 12 Feb 2026 · 2:00
Am 11.02.2026, ein Mittwochabend, lud das KAPF-Netzwerk zu seiner 116. Netzwerkveranstaltung rund um aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht ein. Unter der Leitung von Gerhard Kessler, Sprecher des Netzwerks, erhielten die zahlreich erschienenen Unternehmerinnen und Unternehmer eine fundierte Übersicht zu steuerlichen Neuerungen im laufenden Jahr.
In seiner Begrüßung betonte Kessler die Bedeutung steuerlicher Kenntnisse für die Unternehmenspraxis und gab anschließend einen Überblick über die bisher bekannten Netzwerktermine für 2026 – darunter weitere Fachabende, Workshops, Besichtigungen, einem Weihnachts-Krimi-Dinner und Beratungsformate, die Unternehmen gezielt bei aktuellen Herausforderungen unterstützen sollen.
Im Anschluss stellte Matthias Sander die Steuerberatung Ecovis RTS vor und übergab an seine online zugeschaltete Kollegin, die ausführlich über die jüngsten Änderungen im Steuerrecht referierte. Ein Thema der Veranstaltung war die Umsatzsteuer in der Gastronomie: Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen im Gaststätten- und Cateringbereich wieder dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % – Getränke bleiben beim regulären Satz von 19 %. Diese Maßnahme soll die Gastronomie und Verpflegungsbetriebe entlasten und Planungssicherheit bringen. Auch die steuerliche Behandlung von Betriebsfeiern wurde erläutert.
Bei der Einkommensteuer stand die sog. Aktivrente im Fokus: Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können künftig bis zu 2 000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen, wenn sie freiwillig weiterarbeiten. Diese Regelung soll das Arbeiten im Alter attraktiver machen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Ein weiteres Thema war die Versteuerung von Dienstfahrzeugen: Vor allem bei Elektrofahrzeugen gibt es Erleichterungen – etwa höhere Bemessungsgrenzen für die pauschale 0,25 %-Regel, was die private Nutzung steuerlich günstiger macht (Details dazu wurden praxisnah erläutert).
Auch bei den Betriebsausgaben gab es wichtige Hinweise: Änderungen bei Abschreibungsregeln und Investitionsspielräumen können sich erheblich auf die Gewinnermittlung auswirken. Hier wurden konkrete Beispiele besprochen, wie Unternehmen diese neuen Optionen steuerlich nutzen können.
Zum Abschluss wurden weitere gesellschaftlich relevante Maßnahmen beleuchtet: Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen, und sowohl Mindestlohn als auch Minijob-Verdienstgrenze werden angehoben – der Mindestlohn beträgt ab Januar 2026 13,90 € pro Stunde, und Minijobber dürfen bis zu 603 € monatlich verdienen, bevor sozialversicherungsrechtliche Abgaben relevant werden. Die Veranstaltung endete mit einer lebhaften Fragerunde und Gesprächen unter den Gästen. Das KAPF-Netzwerk plant bereits die nächste Zusammenkunft, um Unternehmen auch zukünftig mit wertvollen steuerlichen und wirtschaftlichen Insights zu unterstützen.




